Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 29.03.2024

 

Mobilfunksender im Wohngebiet

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Die letzten Hemmschwellen sind bei Mobilfunkbetreibern und gewerblichen Vermietern gefallen. Bisher galt das ungeschriebene Gesetz, Mobilfunkbasisstationen nicht in reine Wohngebiete zu setzen und stattdessen eine Versorgung von außerhalb anzustreben. Ausgerechnet die Wohnungsgenossenschaft Kulmbach stellt ihre Mietwohnanlage einem Mobilfunkbetreiber zur Verfügung. Die Nachbarn stiegen nach Bekanntwerden des Vorhabens auf die Barrikaden. Dennoch ist die Sendeanlage inzwischen in Betrieb gegangen.

Über 10.000 Mikrowatt je Quadratmeter im Garten

Bernd Krantz bat einen Messtechniker des Vereins Netzwerk Risiko Mobilfunk Oberfranken um Unterstützung. Bei der Messung im Garten des Kulmbachers zeigte das Messgerät zwischen 12.000 und 15.000 Mikrowatt je Quadratmeter an. Im Durchschnitt sind in Wohngebieten maximal 500 bis 1.000 Mikrowatt je Quadratmeter Mobilfunkstrahlung anzutreffen. "Wir wohnen jetzt seit 23 Jahren in dem Haus", erzählt Frau Krantz, "wir wollen auf keinen Fall von hier wegziehen." Die Entfernung zur Sendeanlage beträgt nur fünfzig Meter.

Taube Ohren bei der Stadtverwaltung und bei der Wohnungsbaugenossenschaft

Bernd Krantz hat nichts unversucht gelassen, um die Genehmigung der Basisstation zu verhindern. Zusammen mit Nachbarn wendete er sich an den Oberbürgermeister der Stadt Kulmbach und die Stadtverwaltung. Alle Beteiligen verweisen jedoch darauf, dass die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung eingehalten sind und dass die Anlage auf dem Genossenschaftsgebäude nicht zu verhindern gewesen sei. Alternative Standorte seien von Seiten des Betreibers verworfen worden.

Mit einem kommunalen Standortkonzept sind Mobilfunksendeanlagen im Wohngebiet zu planen

Rechtsanwalt Dr. Wolf Herkner aus Wasserburg am Inn weist darauf hin, dass Kommunen eine aktive Standortplanung betreiben sollten. Unter Begleitung eines Fachanwalts und mit Hilfe eines technischen Gutachters lassen sich Senderstandorte aktiv steuern. Grundbedingung ist die Sicherstellung der Mobilfunkversorgung in dem Planungsgebiet. Der Gutachter muss in Rücksprache mit der Kommune geeignete Standorte vorschlagen und die Empfangsleistung rechnerisch ermitteln. Rechtsanwalt Dr. Herkner hat im Auftrag von Netzwerk Risiko Mobilfunk Oberfranken e.V. einen Mobilfunkleitfaden entwickelt. Der gemeinnützige Verein stellt diese Ausarbeitung für Bürgerinitiativen und Kommunen kostenlos zu Verfügung (siehe Link unten)

Weitere Informationen

www.mobilfunk-oberfranken.de/mediathek/mobilfunkleitfaden/





 


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