Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 28.03.2024

 

Fatale Low-Budget Schimmelsanierung

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Kürzlich machte in der Presse eine Meldung die Runde, dass zahlreiche Schimmelpilzsanierungen nicht sachgemäß durchgeführt würden. "Dreiviertel der befragten Architekten, Bausachverständigen, Bau- und Sanierungsunternehmer sowie Juristen gehen davon aus, dass 70 Prozent der Sanierungen fehlerhaft sind", meldete der Leiter des Instituts Peridomus Dr. Gerhard Führer aus Himmelstadt. Selbst wenn es zehn oder zwanzig Prozent weniger Fälle sein sollten, wäre die Häufigkeit von unsachgemäßen Sanierungen ein Desaster für die betroffenen Bewohner. Sogenannte "Pinselsanierungen" bedeuten nichts anderes, als dass der Feuchteschaden einfach überstrichen wurde. Der neue Mieter sieht das Problem nicht auf anhieb und der Vermieter hat zunächst seine Ruhe.

Hauptproblem: der Ursache wird nicht auf den Grund gegangen

Schimmelbesiedelung in der Wohnung ist fast ausschließlich die Folge eines Feuchteproblems. Dieses wiederum kann x-fache Ursachen haben. Die häufigsten davon sind ein verdeckter Wasserschaden durch undichte Rohre bzw. eine undichte Gebäudehülle und Kondensatniederschlag durch zu hohe relative Luftfeuchtigkeit in Verbindung mit Wärmebrücken in der Baukonstruktion. Die Zuweisung, ob ein Baumangel vorliegt oder ein unangepasstes Nutzerverhalten, ist regelmäßig ein Streitthema. In der Praxis wird oft eine komplexe Verknüpfung zwischen beiden Ursachen vorliegen. Der herbei gezogene Sachverständige hat in der Regel eine geeignete Ausstattung, um dem Feuchteproblem auf den Grund zu gehen: Wandfeuchtemessgeräte, Datenlogger für das Raumklima, Messgeräte für die Oberflächentemperatur oder Wärmebildkameras. Die Frage bleibt, warum die Ursachenforschung dennoch nicht durchgeführt wird.

Hohe Folgekosten, wenn feuchte Bauteile übersehen werden

Die Feuchteschadenbehebung kann gewaltig ins Geld gehen. Wurde beispielsweise die Dämmschicht unter dem Estrich aufgrund eines Wasserschadens durchnässt, muss gegebenenfalls der gesamte Bodenaufbau erneuert werden. Stellt sich heraus, dass der Schimmel durch Wärmebrücken in der Baukonstruktion verursacht wurde, ist eventuell ein komplettes Wärmedämmverbundsystem notwendig. Besonders hellhörig sollte der betroffene Mieter oder Eigentümer sein, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Der Regulierer bringt in der Regel seinen "eigenen" Sachverständigen mit und entscheidet sich im Zweifel für die "Low-Budget" Sanierung. Ein Beispiel: Aufgrund eines Wasserschadens im Bad zeigen sich an der angrenzenden Gipskartonwand Schimmelflecken. Der Regulierer weist die Sanierungsfirma an, den Schimmel zu entfernen und die Wand zu trocknen. Eine Untersuchung des Fußbodenaufbaus erfolgt nicht. Somit ist das sichtbare Problem zunächst gelöst. Die Versicherung trägt sich mit der Hoffnung, dass schon nichts passieren wird und man sich gegebenenfalls herauswinden kann.

Neuer Mieter, neues Glück

Low-Cost-Sanierung wird auch auf Vermieterseite immer wieder angewendet: der Maler entfernt den Schimmel und streicht mit Wandfarbe über die vormals kontaminierte Fläche. Die Ursache der Schimmelbesiedelung wird nicht untersucht. Im Übrigen beginnt dann das bekannte Spiel mit der Behauptung des "unsachgemäßen Heizens und Lüftens" durch den Mieter. Wie ist die Rechtslage? Bevor der Vorwurf des falschen Nutzerverhaltens greift, muss der Vermieter gutachterlich nachweisen, dass kein Baumangel vorliegt. Gelingt ihm dies, dann ist der Mieter verpflichtet, den "bestimmungsgemäßen Gebrauch" der Mietsache nachzuweisen, d.h. darzulegen, ob ausreichend geheizt und gelüftet wurde. Über die Zumutbarkeit des ausreichenden Heizens und Lüftens gibt es mittlerweile zahlreiche Gerichtsurteile. Dringende Empfehlung: für ein gutes Gelingen des Mietverhältnisses sollten beide Parteien mit offenen Karten spielen. Ansonsten wird das Gericht einen von ihm ausgewählten Gutachter zur Klärung der Schadensfrage bestellen.

Noch mehr Infos

Xing-Forum: Fremdüberwachung bei der Schimmelpilzsanierung







 


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