Ertragswertverfahren
Bei vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern bietet sich die Ertragswertmethode zur Ermittlung des Verkehrswerts nach ImmoWertV an. Paragraph 17 dieser Verordnung basiert auf den nachhaltig erzielbaren marktüblichen Mieterträgen. Der jährliche Rohertrag ist um die Bewirtschaftungskosten gemäß Paragraph 19 zu mindern. Zu den Bewirtschaftungskosten zählen die Kosten der Haus- und Grundverwaltung, die Instandhaltungskosten, die Betriebskosten und das Mietausfallwagnis.