Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert beschreibt das durchschnittliche Preisniveau in einem bestimmten Gebiet für unbebaute Grundstücke. Die Werte dienen als Orientierung zur Ermittlung des Grundstückswerts im Rahmen eines Immobilienverkaufs.
Bodenrichtwerte sind aber auch die Basis zur Ermittlung der Grundsteuer. Deshalb sind sie von einem öffentlichen Gremium, dem sogenannten Gutachterausschuss, zu ermitteln. Auskünfte erteilen die jeweiligen Landratsämter oder Stadtverwaltungen.
Bodenrichtwerte gemäß Paragraph 10 ImmoWertV sind auf der Grundlage einer ausreichenden Zahl geeigneter Kaufpreise unter Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse zu ermitteln. Zu den sonstigen erforderlichen Daten gehören insbesondere Indexreihen (§ 11), Umrechnungskoeffizienten (§ 12), Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke (§ 13) sowie Marktanpassungsfaktoren und Liegenschaftszinssätze (§ 14). Die Bodenrichtwerte sind als ein Betrag in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche darzustellen.