Weise
25.10.2009, 20:46
Finanzierungskonditionen gültig ab 9.12.2011
;) Individuelle Anfragen nach regionalen Gesichtspunkten an info@baubiologie-regional.de (info@baubiologie-regional.de)
KfW-Effizienzhaus 40, 55, 70 und Passivhäusern nach EnEV 2009
- Laufzeit 8 Jahre bei 8 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinssatz 2,15 % (nominal, Auszahlung 100%) und 2,17 % (effektiv), fest für 8 Jahre
- Laufzeit 10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinssatz 1,85 % (nominal, Auszahlung 100%) und 1,86 % (effektiv), fest für 10 Jahre
- Laufzeit 20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinssatz 2,25 % (nominal, Auszahlung 100%) und 2,27 % (effektiv), fest für 10 Jahre
- Laufzeit 30 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinssatz 2,45 % (nominal, Auszahlung 100%) und 2,47 % (effektiv), fest für 10 Jahre
Tilgungszuschüsse werden wie folgt gewährt:
- KfW-Effizienzhaus 40 / Passivhaus (1): 10 % des Zusagebetrages
- KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus (2): 5 % des Zusagebetrages
- KfW-Effizienzhaus 70: kein Zuschuss
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Bauherren oder Erwerber von neuen Wohngebäuden zur Selbstnutzung oder Vermietung (z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).
Zielgruppe (standardisiert)
Privat; Industrie, Gewerbe; Organisationen, Vereine; Kommunen, kommunale Eigenbetriebe
Beschreibung
Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Als Herstellung gilt auch die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten sowie die Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude bei anschließender Nutzung als Wohngebäude.
1. KfW-Effizienzhaus 40 / Passivhaus (1)
KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 40 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV 2009 zulässig.
Passivhäuser werden gefördert, wenn deren Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach dem Passivhausprojektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf Qp max. 30 kWh je m2 Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach PHPP max. 15 kWh je m2 Wohnfläche nicht übersteigt.
2. KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus (2)
KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 70 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV 2009 zulässig.
Passivhäuser werden gefördert, wenn deren Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach dem Passivhausprojektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf Qp max. 40 kWh je m2 Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach PHPP max. 15 kWh je m2 Wohnfläche nicht übersteigt.
3. KfW-Effizienzhaus 70
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten. Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen.
Konditionen
Der Zinssatz ist fest für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit. Finanziert werden max. 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), max. 50.000,- EUR pro Wohneinheit. Es werden 100 % des Zusagebetrags ausgezahlt. Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist das Darlehen in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder von Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten für den Endkreditnehmer möglich.
Art der Förderung
Darlehen
Besondere Hinweise
Voraussetzung für die endfällige Darlehensvariante ist, dass nach Abschluss des Darlehensvertrages zwischen Hausbank und dem Endkreditnehmer eine einvernehmliche Regelung zur Anschlussfinanzierung oder Vereinbarung zum Ansparen von Ersatzleistungen für die Tilgung getroffen worden ist. Ferien- und Wochenendhäuser werden nicht gefördert.
Hinweise zum Antrag
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Dem Antragsformular ist die ausgefüllte und vom Antragsteller und einem Sachverständigen unterschriebene "Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Bauen" beizulegen. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor.
Adressen
Informationsstelle
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
D - 60325 Frankfurt am Main
fon: 0800 539-9002 (Infocenter)
fax: 069 7431-9500
infocenter@kfw.de (infocenter@kfw.de)
Antragsstelle
frei wählbares Kreditinstitut
Datenquelle: Förderdatenbank FIZ Karlsruhe
aktualisiert am 30.12.2011
Angaben ohne Gewähr
;) Individuelle Anfragen nach regionalen Gesichtspunkten an info@baubiologie-regional.de (info@baubiologie-regional.de)
KfW-Effizienzhaus 40, 55, 70 und Passivhäusern nach EnEV 2009
- Laufzeit 8 Jahre bei 8 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinssatz 2,15 % (nominal, Auszahlung 100%) und 2,17 % (effektiv), fest für 8 Jahre
- Laufzeit 10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinssatz 1,85 % (nominal, Auszahlung 100%) und 1,86 % (effektiv), fest für 10 Jahre
- Laufzeit 20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinssatz 2,25 % (nominal, Auszahlung 100%) und 2,27 % (effektiv), fest für 10 Jahre
- Laufzeit 30 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinssatz 2,45 % (nominal, Auszahlung 100%) und 2,47 % (effektiv), fest für 10 Jahre
Tilgungszuschüsse werden wie folgt gewährt:
- KfW-Effizienzhaus 40 / Passivhaus (1): 10 % des Zusagebetrages
- KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus (2): 5 % des Zusagebetrages
- KfW-Effizienzhaus 70: kein Zuschuss
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Bauherren oder Erwerber von neuen Wohngebäuden zur Selbstnutzung oder Vermietung (z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).
Zielgruppe (standardisiert)
Privat; Industrie, Gewerbe; Organisationen, Vereine; Kommunen, kommunale Eigenbetriebe
Beschreibung
Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Als Herstellung gilt auch die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten sowie die Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude bei anschließender Nutzung als Wohngebäude.
1. KfW-Effizienzhaus 40 / Passivhaus (1)
KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 40 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV 2009 zulässig.
Passivhäuser werden gefördert, wenn deren Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach dem Passivhausprojektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf Qp max. 30 kWh je m2 Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach PHPP max. 15 kWh je m2 Wohnfläche nicht übersteigt.
2. KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus (2)
KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 70 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV 2009 zulässig.
Passivhäuser werden gefördert, wenn deren Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach dem Passivhausprojektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf Qp max. 40 kWh je m2 Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach PHPP max. 15 kWh je m2 Wohnfläche nicht übersteigt.
3. KfW-Effizienzhaus 70
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten. Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen.
Konditionen
Der Zinssatz ist fest für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit. Finanziert werden max. 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), max. 50.000,- EUR pro Wohneinheit. Es werden 100 % des Zusagebetrags ausgezahlt. Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist das Darlehen in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder von Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten für den Endkreditnehmer möglich.
Art der Förderung
Darlehen
Besondere Hinweise
Voraussetzung für die endfällige Darlehensvariante ist, dass nach Abschluss des Darlehensvertrages zwischen Hausbank und dem Endkreditnehmer eine einvernehmliche Regelung zur Anschlussfinanzierung oder Vereinbarung zum Ansparen von Ersatzleistungen für die Tilgung getroffen worden ist. Ferien- und Wochenendhäuser werden nicht gefördert.
Hinweise zum Antrag
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Dem Antragsformular ist die ausgefüllte und vom Antragsteller und einem Sachverständigen unterschriebene "Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Bauen" beizulegen. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor.
Adressen
Informationsstelle
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
D - 60325 Frankfurt am Main
fon: 0800 539-9002 (Infocenter)
fax: 069 7431-9500
infocenter@kfw.de (infocenter@kfw.de)
Antragsstelle
frei wählbares Kreditinstitut
Datenquelle: Förderdatenbank FIZ Karlsruhe
aktualisiert am 30.12.2011
Angaben ohne Gewähr