Weise
09.02.2008, 22:07
Wie wird gefördert?
Zuschüsse zu den Investitionskosten, die in der Regel nach der Fertigstellung ausgezahlt werden. Zinsgünstige Darlehen, die in der Regel über die Hausbank ausgereicht werden.
Auswahl des Förderprogramms
Prüfen Sie alle für Ihr Vorhaben relevanten Programme. Welches bietet Ihnen die höchsten Fördersätze? Sind die Programme möglicherweise kombinierbar?
Antragstellung und Beginn der Maßnahme
Vorhaben, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde, werden in der Regel nicht mehr gefördert. Stellen Sie immer erst den Antrag. Prüfen Sie sorgfältig die Richtlinien, um zu klären, mit welchen Maßnahmen Sie schon nach der Antragstellung beginnen dürfen.
Bewilligungen
Bewilligungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erteilt. Es kann vorkommen, dass es ein Förderprogramm gibt, wegen fehlender Haushaltsmittel aber keine Bewilligung möglich ist.
Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht, Ausnahmen sind die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.
Quelle:
FIZ Karlsruhe
BINE Informationsdienst
Kaiserstraße 185-197, 53113 Bonn
Zuschüsse zu den Investitionskosten, die in der Regel nach der Fertigstellung ausgezahlt werden. Zinsgünstige Darlehen, die in der Regel über die Hausbank ausgereicht werden.
Auswahl des Förderprogramms
Prüfen Sie alle für Ihr Vorhaben relevanten Programme. Welches bietet Ihnen die höchsten Fördersätze? Sind die Programme möglicherweise kombinierbar?
Antragstellung und Beginn der Maßnahme
Vorhaben, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde, werden in der Regel nicht mehr gefördert. Stellen Sie immer erst den Antrag. Prüfen Sie sorgfältig die Richtlinien, um zu klären, mit welchen Maßnahmen Sie schon nach der Antragstellung beginnen dürfen.
Bewilligungen
Bewilligungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erteilt. Es kann vorkommen, dass es ein Förderprogramm gibt, wegen fehlender Haushaltsmittel aber keine Bewilligung möglich ist.
Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht, Ausnahmen sind die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.
Quelle:
FIZ Karlsruhe
BINE Informationsdienst
Kaiserstraße 185-197, 53113 Bonn