Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 19.04.2024

Frage und Antwort:
Wie unterscheiden sich eine offene und geschlossene Bauweise ?

Antwort:

Bauweise ist ein bauplanungsrechtlicher Begriff. Hierzu gehören z.B. offene, geschlossene oder abweichende Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Bau-GB, § 22 BauNVO). Die Bauweise wird durch den Bebauungsplan festgesetzt.

Die Bauweise kann auch Einfluss auf die Intensität von materiellen bauaufsichtlichen Anforderungen haben. So werden z.B. nach Art. 32 (3) BayBO für Wohngebäude geringer Höhe mit bis zu zwei Wohnungen in der offenen Bauweise geringere Anforderungen an die Ausführung von bestimmten Brandwänden (Abschlusswänden) gestellt.

Offene Bauweise bedeutet, daß die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand (Bauwich) als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder auch als Hausgruppen mit einer Länge von höchstens 50 m errichtet werden.

Geschlossene Bauweise: Im Bebauungsplan festgesetzte Bauweise, die vorschreibt, daß die Baukörper entlang einer Straßenfront zusammenzubauen sind.
[Quelle: www.glossar.de]


 
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Aktualisiert: 16.10.2010

 


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