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Bayreuth, 29.03.2024

 

Volksbegehrenbündnis kontert Mobilfunklobby

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Öffentliche Genehmigungsverfahren bringen reduzierte Strahlenbelastung - „Lobbyisten verbünden sich mit Kommunalpolitikern, die lieber nichts zu sagen haben wollen!"

Die Unterstützer des Volksbegehrens „Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" sehen die Bedeutung ihrer Initiative durch das von Mobilfunkindustrie und Gemeindetag gegründete Anti-Volksbegehrenbündnis bestätigt. Die Gegner des Volksbegehrens seien „eine Vereinigung von Mobilfunklobbyisten mit Politikern, die sich gerne weiter untätig hinter der bestehenden Genehmigungsfreiheit für Sendemasten verstecken wollen", kritisiert Volksbegehren-Organisator Urban Mangold.

Die Position des Gemeindetages sei jedoch überraschend, da das Volksbegehren im Jahr 2004 erst auf ausdrückliche Anregung des Gemeindetagspräsidenten Dr. Uwe Brandl gegenüber der ödp gestartet wurde. Mangold verweist auch darauf, dass die vom Gemeindetag favorisierte freiwillige Zusammenarbeit mit den Mobilfunkbetreibern auf der Basis des „Mobilfunkpaktes II" ein stumpfes Schwert sei.

Die Mobilfunkindustrie habe bei der Beratung problematischer Sendemastenstandorte immer das letzte Wort. Deshalb habe der Städtetag anders als der Gemeindetag auch die Unterzeichnung des Mobilfunkpaktes II abgelehnt.

„Mit dem vom 5.bis 18. Juli laufenden Volksbegehren werden öffentliche Genehmigungsverfahren mit Nachbarschaftsbeteiligung eingeführt. Die Kommunen sind dann nicht länger von freiwilligen Beteiligungsangeboten der Mobilfunkindustrie abhängig. Die Argumentation des Gemeindetagesdirektors Dirnberger, dass die Kommunen durch mehr Entscheidungskompetenz geschwächt werden, ist hochgradig absurd", so Mangold

Tatsächlich ändere der Gesetzentwurf „Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" nicht nur formales, sondern auch materielles Recht: Durch die erstmalige ausdrückliche gesetzliche Festschreibung der Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsprogramm, wird der Abwägungsprozess in der Bauleitplanung künftig grundsätzlich in Richtung Gesundheitsvorsorge verschoben.

Schon mehr als 116 Bürgermeister/inne, 600 Ärzte und Apotheker und 90 lokale Bürgeinitiativen werben für das Volksbegehrenbündnis. Auf Landesebene wird es neben der ödp auch von den Freien Wählern Bayern und dem Bund Naturschutz sowie mehreren Kreisverbänden der Grünen und der FDP unterstützt. Namentlich sind diese aufgeführt unter www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de


Was das Volksbegehren bewirkt:

1. Ein gesetzlich garantiertes generelles Mitwirkungsrecht von Gemeinden.

Die Mitwirkung der Gemeinden hängt nicht mehr von freiwilligen Beteiligungsangeboten der Netzbetreiber, wie dem oftmals wirkungslosen Mobilfunkpakt II ab. Die Gemeinden haben künftig eine gesetzlich garantierte Zeitspanne von 2 Monaten, um sich zu allen Bauvorhaben für Mobilfunksender zu äußern. Die Zeitspanne kann von den Gemeinden für anschließende (Gegen)Steuerungsmaßnahmen in der Bauleitplanung im Innen- und Außenbereich genutzt werden (z. B. Ausweisung von Tabuzonen bzw. Positivstandorten, Veränderungssperren und Zurückstellung von Bauanträgen). Gleichzeitig wird durch ein ordentliches Verfahren Transparenz und Rechtssicherheit für Gemeinden, Bürger und Netzbetreiber geschaffen.

2. Politische Wirkung

Die künftig sehr viel intensivere landesweite Beschäftigung mit dem Thema Mobilfunk wird massiv auf die Bundespolitik einwirken, doch noch die Grenzwerte drastisch zusenken. Mit der generellen Bauantragspflicht wächst der öffentliche Druck auf die Mobilfunkkonzerne, statt primär kommerziell ausgerichteter Standortfestlegungen, vonvorneherein stärker den Aspekt der Gesundheitsvorsorge zu berücksichtigen.

Eine ausführliche Darstellung aller 12 offiziellen Argumente für das Volksbegehren senden wir Ihnen auf Anforderung gerne per e-mail zu.



Weitere Informationen

www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de





 


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