Baubiologie
   Regional

Netzwerk für Baubiologie, Architektur und Umweltmedizin

Fachwissen

Forum

Termine

Produktnews

Partnerfirmen

Firmenverzeichnis

kostenloses

Suche

Impressum

Home

                
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Firmenverzeichnis
        
    
§ 1
 

Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über Aufnahme in das Firmenverzeichnis kommt zustande, wenn Baubiologie Regional den elektronischen Antrag schriftlich bestätigt. Nach Rücksendung der unterschriebenen Eintragungsbestätigung durch den Auftraggeber erfolgt die Freischaltung seitens Baubiologie Regional.

      
§ 2
 

Vertragsdauer, Preise und Zahlungsbedingungen
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Danach kann der Geschäftspartner den Vertrag zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich im voraus. Die Gebühr beträgt 92,00 Euro zuzüglich gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer für zwölf Monate. Der optionale Eintrag in Kategorie 2 kostet 28,00 Euro plus MWSt. Wenn Sie einen Link von Ihrer Webseite zu www.baubiologie-regional.de schalten, erhalten Sie 15% Rabatt. Weitere Nachlässe gewähren wir bei einer aktiven Mitarbeit in unserem Netzwerk. Näheres auf Anfrage.
    
§ 3
 

Prüfung des Antrages
Baubiologie Regional behält sich vor, zu prüfen, ob es Gründe gibt, den Antrag abzulehnen. Baubiologie Regional kann das Zustandekommens eines Vertrages mit dem Antragsteller ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Antragssteller hat keinen rechtlichen Anspruch auf Aufnahme in das Firmen-Verzeichnis.

   
§ 4
 

Sonstiges
Baubiologie Regional ist für den Inhalt der Internetseiten des Antragsstellers nicht verantwortlich. Falls der Antragssteller nach Vertragsabschluss gesetzeswidrige Inhalte veröffentlicht, ist von Baubiologie Regional eine sofortige Vertragskündigung möglich.


Die Kalkulation der Preise setzt eine geregelte Zahlungsweise voraus. Falls der Antragssteller selbst nach einmaliger Aufforderung nicht seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt, kann die Entfernung aus dem Firmenverzeichnis ohne weitere Ankündigung erfolgen. Ein Schadensersatzanspruch seitens des Antragsstellers entsteht daraus nicht.

Gerichtsstand ist Bayreuth. Es ist deutsches Recht anzuwenden.